Verwaltungsgericht bestätigt Teilverbot der Bündnisdemo

Das Lüneburger Verwaltungsgericht bestätigt mit einer Entscheidung das Teilverbot der Bündnisdemo. Diese kann nun nicht am Bahnhof beginnen.

In ihrer Entscheidung widerspricht das Gericht auch sich selbst, indem es in der Entscheidung gegen das Lüneburger Bündnis behauptet, dass eine Blockade zu erwarten sei, aber genau dieses in der Entscheidung, mit der der Naziaufmarsch erlaubt wurde, ausdrücklich verneint.

Dem Bündnis wird mit dieser politischen Entscheidung des Gerichts das Demonstrationsrecht genommen. Aus diesem Grund wird die Veranstaltung des Bündnisses auf eine stationäre Kundgebung beschränkt. Die Kundgebung wird um 11 Uhr in der Lünertorstr. (Am Alten Kran/Stintbrücke) beginnen.

Mit der Bahn anreisende Kundgebungsteilnehmer_innen werden am Bahnhof abgeholt und sicher zum neuen Kundgebungsort gebracht.

Antifaschistische Gruppen aus Lüneburg rufen jetzt unabhängig von der Bündniskundgebung dazu auf, sich den Nazis dort in den Weg zu stellen, wo diese am 23. Mai laufen sollen und die polizeiliche Abriegelung des östlichen Stadtgebiets ganz praktisch zu unterlaufen.

(Quelle: www.nazis-aufhalten.de)

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