Sitzblockaden im Spannungsfeld…

Karen Ullmann RAin HHAm vergangenen Dienstag konnte das “Bündnis für Demokratie / Netzwerk gegen Rechtsextremismus” die beiden RechtsanwältInnen Karen Ullmann und Martin Lemke aus Hamburg als ReferentInnen begrüßen. Der Titel der Veranstaltung “Sitzblockaden im Spannungsfeld zwischen Ordnungswidrigkeit, ‘Straftat’ und Zivilcourage” versprach viel. Die ReferentInnen hielten das Versprechen!

In der gut zweistündigen Veranstaltung, die vom AStA-Politikreferat eingeleitet wurde, vermittelten zu Beginn zwei Kurzvorstellungen sowohl die Antifaschistische Aktion Lüneburg/Uelzen sowie die Schüler/Studierenden einen Überblick über die aktuelle Lage zum 23.05.09 und die Planungen des Bündnisses.

Martin Lemke, RA HHIm Hauptteil der Abendveranstaltung stellten die beiden RechtsanwältInnen dann ihre Erfahrungen und juristische Sichtweisen auf Sitzblockaden dar.

Martin Lemke, renommierter Anwalt in Sachen Strafrecht zeigte, dass das Demonstrationsrecht weitgehende Gestaltungs- und Aktionsfreiheit für angemeldete Demonstrationen / Versammlungen lasse – bis hin zu Blockadesituationen. Sie seien straffrei und vom Versammlungsrecht gedeckt (siehe Brokdorf-Beschluss z.B. hier). Nach Auflösung einer Veranstaltung durch die Polizei sehe diese Situation noch einmal etwas anders aus. Die Bedingungen für solch eine Auflösung sind aber versammlungsrechtlich eng gefasst.
Aus diesem Grund ist in den letzten Jahren zunehmend festzustellen, dass in Situationen, die der Polizei nicht gelegen kommen, aber zunächst einmal versammlungsrechtlich nicht zu beanstanden wären, von den Gesetzeshütern Straftaten konstruiert werden, die dann anschließend als Vehikel benutzt werden, der friedlichen Veranstaltung einen gewaltvollen Charakter zu unterstellen und sie damit aufzulösen.

Martin Lemke ging weiterhin auch auf solche Blockadesituationen ein, die sich gegen andere Versammlungen richten und nicht aus einer angemeldeten und sich an die sonstigen Auflagen haltenden Versammlung heraus, sondern sich zeitlich und räumlich jenseits einer solchen Veranstaltung bewegen.
Diese Situation, die am nächsten mit einer Spontandemo beschrieben werden kann, fanden wir ja am 11.04.09 am Stintmarkt vor.

Das Podium: M. Lemke und K. UllmannHierzu konnte auch Martin Lemke, trotz seines weitreichenden Erfahrungsschatzes lediglich sagen, dass der Bereich zwischen der Ahndung als Ordnungswidrigkeit bis hin zu einer Straftat möglich sei. Die konkrete Behandlung durch Staatsanwaltschaft und Richtern hinge von vielen Faktoren ab. Einer Würdigung der Gesamtsituation, des Charakters der Blockade, aber auch das politische Klima im Zuge einer solchen öffentlichen Diskussion spiele eine nicht zu vernachlässigende Rolle.

Karen Ullmann beleuchtete den Themenkreis anschließend aus dem nicht minder reichhaltigen Erfahrungsschatz und zahlreichen Bespielen Ihrer Praxis, der polizeirechtlichen Perspektive.

Hierbei fielen die zum Teil eklatanten Verstöße gegen Menschenrechte auf, die in dieser Brisanz nicht in die Öffentlichkeit gelangen. Meist werden sie nur von Betroffenenkreisen aus dem linken Spektrum berichtet und gelangen von hier, durch Kriminalisierung und Marginalisierung in nur verschwwindend wenigen Fällen und abgeschwächter Form in die öffentliche Diskussion.
Nichts desto trotz sind solche Vorkommnisse an der Tagesordnung.

An die beiden Fachvorträge schloss sich eine Diskussion an, die durch Fragen aus dem Auditorium gespeist waren. Fragen rund um die juristischen Folgen des 11. April, sowie einer Einschätzung analoger, juristischer Folgen, die nach dem 23.05. zu erwarten sind, interessierten viele Anwesende.

Den Schlusspunkt der Veranstaltung setzte Olaf Meyer (Antifaschistische Aktion Lüneburg/Uelzen) mit der Werbung für das Patenschaftskonzept, bei dem alle LüneburgerInnen aufgefordert sind, kleine, große, sehr große finanzielle Beträge zur Verfügung zu stellen. Damit soll erreicht werden, dass die BlockiererInnen, sowohl materiell, als auch durch das sich so entwickelnde solidarisch-politische Klima eine weitgehende Entlastung erfahren.

Beteiligen also auch Sie sich an der Lüneburger Blockadepatenschaft:

Verein für Solidarität und Emanzipation e.V.
Volksbank Lüneburger Heide eG
Kontonummer: 125 381 600
BLZ: 258 916 36
Verwendungszweck: Blockade (bitte unbedingt angeben)

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