ver.di Jugend verwundert über Einschränkung der Demonstration des Bündnis gegen Rechtsextremismus
Die Stadt Lüneburg hat in der vergangenen Woche dem „Bündnis gegen Rechtsextremismus / Netzwerk für Demokratie“ den Demonstrationsauftakt auf dem Bahnhofsvorplatz am 23. Mai untersagt. Die Klage des Bündnisses dagegen wurde nun vom Verwaltungsgericht abgewiesen.
Die ver.di Jugend konnte schon die Entscheidung der Stadt, die zuerst angemeldete Bündnisdemonstration einzuschränken, nicht nachvollziehen. Die Bestätigung des Verbotes durch das Verwaltungsgericht nehmen wir mit Verwunderung zur Kenntnis. Vor allem die Begründung des Urteils ist irritierend: Es entsteht der Eindruck, die Demonstrationsroute des „Bündnis gegen Rechtsextremismus / Netzwerk für Demokratie“ müsse eingeschränkt werden, da das Bündnis die öffentliche Sicherheit gefährde. Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sieht die ver.di Jugend vielmehr in der Neonazidemonstration, denn schon am 11. April haben diese die Polizei angegriffen. „Wir können nicht verstehen, wie das Demonstrationsrecht des Bündnisses mit Begründung der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit beschränkt werden kann. Unser Bündnis besteht aus 62 Organisationen, die dem gesamten zivilgesellschaftlichen Spektrum angehören. Unser friedlicher Protest ist getragen von Parteien, den Kirchen, Gewerkschaften, der Universität, Schülerorganisationen und Sozialverbänden.“ so die ver.di-Jugend Lüneburger Heide.
ver.di – Jugend
Bezirk Lüneburger Heide
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