Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat das Verbot der Stadt Lüneburg gegen den Aufmarsch der (Neo-)Nazis am kommenden Samstag gekippt. Erneut bewies die zuständige Behörde der Stadt, wie bei allen Verboten von Aufmärschen zuvor, wenig juristisches Geschick bei der Erstellung ihrer Verfügung. Somit kann die Demonstration der Rechtsextremen wie geplant am 23.05. stattfinden. Allein die Route, auf der die Nazis marschieren werden, ist noch unklar. Gemäß der Aussagen der Polizei, wird es eine deutliche räumliche Trennung der Rechten von der Bündnisdemonstration geben. Somit ist das Stadtviertel „Neu Hagen“ wahrscheinliches Aufmarschgebiet der Nazis.
Durch die oben genannte Erlaubnis tritt ein Teilverbot der Bündnis-Demonstration in Kraft. Die zuständige Behörde untersagt den Veranstaltern den Startpunkt am Bahnhof mit einer nicht nachzuvollziehenden Argumentation. So befürchtet die Stadt, dass es am Bahnhof zu einer Sitzblockade von Gegendemonstranten kommen kann. Dies wurde von Teilnehmern des Bündnisses mehrfach verneint. Die Demonstration soll wie geplant stattfinden. Bei zahlreichen Veranstaltungen in den letzten Jahren hat das Bündnis für Demokratie stets als transparenter und zuverlässiger Partner der Stadt fungiert. Noch nie kam es aus einer Demonstration heraus zu Straftaten, Blockaden oder gar Gewalttätigkeiten. Das breite Bündnis und dessen Demonstrationen sollen allen Menschen eine Widerstandsplattform gegen (Neo-)Nazis bieten, so zum Beispiel auch älteren Mitbürgern oder Familien mit Kindern. Umso mehr verwundert die Begründung der Ordnungsbehörde, dass sie mit Blockaden am Bahnhof rechnet. Unklar bleibt auch, wer oder was dort blockiert werden soll. Denn wenn die Rechtsextremen tatsächlich durch Neu-Hagen marschieren, liegt der Bahnhof definitiv nicht auf ihrer Route.
Im Vorfeld auf die kommende Demonstration fanden Kooperationsgespräche, sowohl mit der Stadt Lüneburg, als auch mit der Polizei statt. Dabei zeigten sich die Veranstalter kompromissbereit und verzichteten aufgrund des angedachten Sicherheitskonzeptes auf einen Teil ihrer Route. Dies scheint nun jedoch nicht mehr auszureichen, so dass die Zusammenarbeit mit der Ordnungsbehörden einen deutlichen Dämpfer erhalten hat. Aufgrund des Teilverbotes der Demonstration wird das Bündnis eine Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg einreichen. Die Veranstalter bedauern diesen Schritt ausdrücklich, doch hat die Ordnungsbehörde kein anderes Vorgehen mit ihrer Verfügung als alternative Option offen gelassen.
Generell schaut das Bündnis positiv auf das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. So bleibt zu hoffen, dass sich am Ablauf der Demonstration nichts mehr verändert und sie um 11h am Bahnhof beginnen kann. Über die aktuellen Entwicklungen werden wir zeitnah auf dieser Internetpräsenz berichten.
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